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vor 1 Jahr
Thema heute:
Grundsteuer: Finanzämtern droht Einspruchswelle
Die Finanzämter haben bis Anfang Februar bereits rund 350.000
Einsprüche gegen versendete Bescheide zur Grundsteuer erhalten.
Das ergab eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den
Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Finanztip erwartet mit
Blick auf die vorliegenden Daten eine enorme Zahl von
Einsprüchen, die noch auf die Finanzämter zukommen werden.
Schon die aktuell vorliegenden Einspruchszahlen dürften zu
niedrig gegriffen sein: Von den 16 angefragten Landesbehörden
lieferten Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen keine
Zahlen zu Einsprüchen. Dabei sind aus den beiden genannten
Flächenländern aufgrund der großen Zahl von Immobilienbesitzern
viele Tausend zusätzliche Einsprüche zu erwarten. „Wenn man dies
berücksichtigt, ist aktuell sogar von mindestens 400.000
Einsprüchen auszugehen“, sagt man bei finanztip.de. Die
Einspruchsquote im Verhältnis zu den bearbeiteten
Grundsteuererklärungen reicht dabei von 1,29 Prozent in
Schleswig-Holstein bis zu geschätzten 10 Prozent in Berlin und
Mecklenburg-Vorpommern. Dem steuerlichen Mammutprojekt
Grundsteuererklärung droht damit die nächste Eskalationsstufe.
Geschätzt 1,5 Millionen Einsprüche kommen auf Finanzämter
zu
„Rechnet man die uns vorliegenden Zahlen hoch, wird klar, welche
gigantische Einspruchswelle auf die Finanzämter zukommt, sobald
diese den verbleibenden Großteil der Bescheide zur Grundsteuer
verschickt haben”, sagt man. Bisher konnten die Finanzämter nach
Informationen von Finanztip von den erforderlichen
Grundsteuererklärungen für 36 Millionen Grundstücke rund ein
Viertel und damit neun Millionen Erklärungen bearbeiten.
Finanztip schätzt daher, dass die Finanzämter am Ende mit
insgesamt 1,5 Millionen Einsprüchen rechnen müssen. Zum
Vergleich: Die Finanzbeamten hatten laut Angaben des
Bundesfinanzministeriums in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils
etwas mehr als drei Millionen Einsprüche zu bearbeiten und dabei
spielte die Grundsteuer noch keine Rolle. Die geschätzten 1,5
Millionen Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide würden dazu
kommen, der Großteil im Jahr 2023. Finanztip empfiehlt
Grundstückeigentümern, die Bescheide zur Grundsteuer genau zu
überprüfen und bei Fehlern innerhalb eines Monats Einspruch
einzulegen. Dafür reicht ein formloses Schreiben.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230214_kvp.mp3
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