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vor 1 Jahr
Thema heute:
BdV fordert intensivierte Verhaltensaufsicht über den Vertrieb
von Lebensversicherungen
Die Finanzaufsicht BaFin hat sich vorgenommen, die
Exzesse im provisionsgesteuerten Vertrieb von kapitalbildenden
Lebensversicherungen zu unterbinden und will diese Absicht in
einem Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“
dokumentieren. Erst kürzlich hatte der oberste Aufseher für
Versicherungen, Dr. Frank Grund, beim Versicherungstag der
Süddeutschen Zeitung einigen Branchenfürsten klargemacht, dass
die Provisionsschindereien ein Ende finden müssen.
Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV)
sieht in dem Dokument viele positive Elemente – insbesondere die
neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von
Kapitallebensversicherungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
„Wir bekommen den Eindruck, dass die BaFin endlich das tun will,
was eine gute und effektive Aufsichtsbehörde ausmacht: den Markt
aktiv vor verbraucherschädigendem Verhalten zu schützen“, sagt
man beim BdV.
In seiner Stellungnahme moniert der BdV aber, dass der Entwurf
noch viele Fragen aus Verbrauchersicht offenlässt. So wird
beispielsweise die zu berücksichtigende Inflationsrate mit
lediglich 2 % jährlich angesetzt, was auch längerfristig als viel
zu niedrig erscheint. Auch Koppelpunkte (Zusatzversicherungen wie
Berufsunfähigkeit) werden gar nicht erwähnt, obwohl ihr Nutzen
grundsätzlich infrage gestellt werden muss. Zudem soll weiterhin
die Kennziffer der Effektivkosten für Renditeprognosen verwendet
werden, die aber irreführend ist, solange die zugrunde liegenden
Renditeannahmen nicht offengelegt werden.
Vor allem gibt der Entwurf aber keine Antworten darauf, wie diese
„intensivierte Aufsicht" konkret von der BaFin umgesetzt werden
soll und was bei Verstößen gegen die
„wohlverhaltensaufsichtlichen" Anforderungen gegenüber den
Lebensversicherern und den Vertrieben tatsächlich passieren soll.
Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu Produktinterventionen, d. h.
Vertriebsverboten, sind gesetzlich vorhergesehen.
Vermittlerverbände wie Votum und AfW laufen indes Sturm gegen die
Pläne der Aufsicht und sehen in der beabsichtigten Begrenzung der
Fehlanreize im Vertrieb ihre Vertragsfreiheiten verletzt. Der
15-Millionen schwere Lobbyverband der Versicherungsindustrie,
GDV, lehnt in seiner Stellungnahme genau die neuen Regelungen ab,
die zur Verbesserung des Kundennutzens aus Sicht der BaFin
beitragen sollen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230210_kvp.mp3
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