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vor 1 Jahr
Thema heute:
Grundsteuererklärung: 14 Bundesländer schicken nach Fristende
zunächst Erinnerungsschreiben
Wenige Tage vor Ablauf der Frist am 31. Januar hat nur
wenig mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer die
Grundsteuererklärung abgegeben. Als Folge stand für säumige
Eigentümer bislang ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro
im Monat und ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro im Raum. Doch
dies wird wohl noch nicht passieren.
Die meisten Bundesländer wollen säumigen Grundeigentümern
zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken. Das ergab eine
Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller
16 Bundesländer. Finanztip empfiehlt, die Grundsteuererklärung
trotzdem so schnell wie möglich abzugeben. Zur Unterstützung gibt
es auf Finanztip.de eine detaillierte Ausfüllhilfe für
Erklärungen in allen Bundesländern. Dies ist notwendig, da es in
den unterschiedlichen Bundesländern natürlich abweichende
Anforderungen gibt.
Bislang war im Detail noch nicht klar, was passiert, wenn
Eigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht oder
überhaupt nicht abgeben. Als mögliche Konsequenz wurden
Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bei verspäteter Abgabe
sowie Zwangsgelder bis 25.000 Euro gehandelt. „Bekannt war bisher
nur, dass es keine automatischen Verspätungszuschläge geben wird.
Das ist im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung so festgelegt“,
sagt man bei Finanztip.de.
So wird es in den Bundesländern aussehen
Die Abfragen von Finanztip ergaben, dass in den meisten
Bundesländern zuerst Erinnerungsschreiben verschickt werden. In
einigen Ländern sollen Verspätungszuschläge sogar erst nach
diesen Schreiben festgesetzt werden können.
„Auffällig ist, dass in keinem Bundesland die große Drohkulisse
aufgebaut wird“, sagt man. „Es wird an die Einsicht appelliert
und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt. Strafgelder
dürften nach diesen Aussagen eher die Ausnahme als die Regel
sein. Das gilt aber ausdrücklich nicht für die, die gar nicht
abgeben“.
Zwangsmittel Schätzung nicht unterschätzen
Die möglichen 25 Euro Verspätungszuschlag im Monat klingen nach
nicht viel, doch zurücklehnen sollten sich Eigentümer trotzdem
nicht. Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel
greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben
wurde. Und das ist die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die
Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt. Eine solche Schätzung
kann auf lange Sicht teuer werden. Neben einem vorherigen
Zwangsgeld droht auch eine unnötig hohe Grundsteuer ab 2025
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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230124_kvp.mp3
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