#28: Whistleblowing: Wenn der Vernadererr zum Aufdecker wird. Katharina Kitzberger im Gespräch mit Fiona Springer und Kristof Wabl.
36 Minuten
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vor 2 Jahren
Spätestens seit Edward Snowden ist Whistleblowing, abgeleitet von
„to blow a whistle“ – sinngemäß jemanden verpfeifen, ein brisantes
Thema nicht nur für Unternehmen, sondern auch aus
gesamtgesellschaftlicher Sicht. Ein Hinweisgeber, der
Whistleblower, deckt Missstände auf und meldet diese entweder
intern (in einem Unternehmen) oder an eine externe Stelle oder er
tritt damit sogar an die Öffentlichkeit. In Zusammenhang mit
Whistleblowing wird nicht selten von Vernadern gesprochen. Und das
obwohl dieses Thema eigentlich viel mit Zivilcourage und einem
positiven Beitrag zum Aufdecken von diversen Missständen in
Unternehmen, aber auch in der Gesellschaft zu tun hat. Erschwerend
kommt hinzu, dass bis dato die rechtlichen Rahmenbedingungen und
der Schutz von Hinweisgebern nur bruchstückhaft geregelt ist. Ziel
der im Herbst 2019 veröffentlichten EU-Whistleblower-Richtlinie
ist, Mindeststandards im Zusammenhang mit Whistleblowing
sicherzustellen und Whistleblower selbst besser zu schützen. Nun
sind zwei Jahre vergangen und mit 17. Dezember 2021 endet die Frist
für die Umsetzung der EU- Richtlinie in das nationale Recht. Was
hat sich diesbezüglich in Österreich getan? Sind Hinweisgeber nun
besser geschützt? Sind Sie besser angesehen? Diese und weitere
Fragen zu diesem brandaktuellen Thema hat RA Dr. Katharina
Kitzberger (Weber & Co) zwei Expert:innen, nämlich Mag. Fiona
Springer (FMA) und Mag. Kristof Wabl (StoneTurn), gestellt.
„to blow a whistle“ – sinngemäß jemanden verpfeifen, ein brisantes
Thema nicht nur für Unternehmen, sondern auch aus
gesamtgesellschaftlicher Sicht. Ein Hinweisgeber, der
Whistleblower, deckt Missstände auf und meldet diese entweder
intern (in einem Unternehmen) oder an eine externe Stelle oder er
tritt damit sogar an die Öffentlichkeit. In Zusammenhang mit
Whistleblowing wird nicht selten von Vernadern gesprochen. Und das
obwohl dieses Thema eigentlich viel mit Zivilcourage und einem
positiven Beitrag zum Aufdecken von diversen Missständen in
Unternehmen, aber auch in der Gesellschaft zu tun hat. Erschwerend
kommt hinzu, dass bis dato die rechtlichen Rahmenbedingungen und
der Schutz von Hinweisgebern nur bruchstückhaft geregelt ist. Ziel
der im Herbst 2019 veröffentlichten EU-Whistleblower-Richtlinie
ist, Mindeststandards im Zusammenhang mit Whistleblowing
sicherzustellen und Whistleblower selbst besser zu schützen. Nun
sind zwei Jahre vergangen und mit 17. Dezember 2021 endet die Frist
für die Umsetzung der EU- Richtlinie in das nationale Recht. Was
hat sich diesbezüglich in Österreich getan? Sind Hinweisgeber nun
besser geschützt? Sind Sie besser angesehen? Diese und weitere
Fragen zu diesem brandaktuellen Thema hat RA Dr. Katharina
Kitzberger (Weber & Co) zwei Expert:innen, nämlich Mag. Fiona
Springer (FMA) und Mag. Kristof Wabl (StoneTurn), gestellt.
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