Verzicht auf Art-32-DSGVO: Spielräume – ja oder nein?
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die LDI Bremen hat mir ihrer Stellungnahme zur Verschlüsselung
von E-Mail-Kommunikation die Frage nach der Dispositionsbefugnis
der betroffenen Person wieder ins Spiel gebracht. Das
Sozialgericht Hamburg befasste sich jüngste mit den Auswirkungen
der strikten Verneinung der Dispositionsbefugnis und machte
deutlich, dass diese noch größere Nachteile für die betroffene
Person bergen kann.
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