Vertrag zugunsten Dritter: Zivilrechtlich anerkannt, aber Behandlung im Datenschutzrecht unklar?

Vertrag zugunsten Dritter: Zivilrechtlich anerkannt, aber Behandlung im Datenschutzrecht unklar?

14 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Der Vertrag zugunsten Dritter ist im deutschen Zivilrecht
anerkannt und tritt in der Praxis auch immer wieder auf. Auf
welche Rechtsgrundlage stützt aber der zur Leistung an den
Dritten Verpflichtete die Verarbeitung der Daten des Dritten?
Dieser Frage geht der Podcast nach.


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ottosc.hm/dsgvo

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