Vergabekammer BaWü: Latentes Risiko des Zugriffs begründet (unzulässige) Drittlandübermittlung
25 Minuten
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vor 2 Jahren
Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat sich in ihrem Beschluss
vom 13.07.2022, 1 VK 23/22, mit der Frage befasst, wann eine
Drittlandübermittlung (besser: Drittlandtransfer) vorliegt, und
ob diese zulässig ist. Damit wird frisches Öl in das Feuer
Drittlandtransfer gegossen, aber ob es überzeugen mag, steht auf
einem anderen Blatt...
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