TTDSG: „OTT ist nicht gleich OTT“

TTDSG: „OTT ist nicht gleich OTT“

17 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Over-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst,
weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert. Aber:
OTT ist nicht gleich OTT. Es werden verschiedene OTT-Dienste
unterschieden und nicht alle sind (jetzt erst) durch TTDSG und
das TKG erfasst. Und wie wirkt sich das dann auf Leistungen wie
virtuelle Telefonanlagen und Conference-Tools aus. Diese Fragen
beleuchtet der Podcast.


Die perfekte Online-Ausstattung im IT-Recht (DSGVO/BDSG) gibt es
für Sie im Beratermodul IT-Recht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen
gratis!


https://ottosc.hm/bmitr

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: