Großelternhaftung für den Enkelunterhalt

Großelternhaftung für den Enkelunterhalt

23 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein –
Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den
Enkelunterhalt.


Anlass für das Gespräch ist die lesenswerte Entscheidung des BGH
v. 27.10.2021 – XII ZB 123/21: „Keine gesteigerte
Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder bei finanziell
leistungsfähigen Großeltern“. Weil die Großeltern in gerader
Linie mit den Enkeln verwandt sind, müssten sie diesen nach §
1601 BGB auch Unterhalt zahlen, wenn die vorrangig verpflichteten
Eltern dies nicht oder nicht vollständig können. Wann greift denn
die Haftung der Großeltern ein? Wie berechnet sich der
Selbstbehalt der Großeltern? Welche Änderungen bringt insoweit
das Angehörigen-Entlastungsgesetz? All diese Fragen beantwortet
Ihnen die neue Episode unseres Podcasts.


Lesen Sie auch die Bearbeitung von Heinrich Schürmann der o.g.
BGH-Entscheidung in der Februarausgabe des FamRB: FamRB 2022, 51.
Die Neuerungen u.a. durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat
Heinrich Schürmann auch in der soeben erschienenen Neuauflage des
FamRZ-Buchs 42: „Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis“
aufgegriffen.

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