Erste Klage wegen Datenschutzverstößen gegen Behörde nach § 83 BDSG
17 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit
Hansen verklagt die Staatsanwaltschaft Kiel persönlich auf
Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen gemäß § 83 BDSG. Das
Verfahren ruft in Erinnerung, dass auch für die Justiz im 3. Teil
des BDSG Datenschutzpflichten neben spezialgesetzlichen Pflichten
(bspw. der StPO) bestehen. In einer recht besonderen, aber
möglicherweise nicht einmaligen Konstellation fordert Marit
Hansen nun Schadensersatz wegen der Offenbarung von Inhalten
durch die Staatsanwaltschaft gegenüber einem Dritten. Der Podcast
berichtet über das Verfahren und die Hintergründe.
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ottosc.hm/dsgvo
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