§7a UWG: Dokumentation der Einwilligung in Telefonwerbung
22 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Seit dem 01.10.2021 sind Einwilligungen von Verbrauchern in
Telefonwerbung nach Maßgabe des § 7a UWG zu dokumentieren. Die
Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Auslegungshinweise
„Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für
Telefonwerbeeinwilligungen nach § 7a UWG“ zur Konsultation
veröffentlicht. Der Podcast hinterfragt diese aus der Sicht der
DSGVO und regt zum Nachdenken über die Umsetzung der Vorgaben und
Ansätze der BNetzA an.
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