TTDSG: Wie weit reicht der persönliche Anwendungsbereich des TK-Datenschutz?
17 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Anknüpfung des Anwendungsbereichs in § 3 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG
an „geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten“ ist
weder mit Blick auf DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie
2002/58/EG) noch mit Blick auf die Definitionen im neuen TKG
stimmig im Lichte der Entwurfsbegründung. Der Podcast geht der
Frage nach, ob das wirklich eine Unstimmigkeit ist oder nur ein
Missverständnis … Die praktische Auswirkung zeigt sich bei der
Einordnung der Privatnutzung von Telekommunikation durch
Beschäftigte.
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