Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten: Kein Verstoß gegen das RDG!

Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten: Kein Verstoß gegen das RDG!

16 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Der Anwaltsgerichtshof NRW hat sich mit Urteil vom 12.03.2021 (1
AGH 9/19) in einem klar begründeten Urteil zur Tätigkeit des
Datenschutzbeauftragten und der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit
dem RDG geäußert. Im Interview mit Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht Stefan Eßer, dmp Derra, Meyer & Partner
Rechtsanwälte PartGmbB, der als Rechtsanwalt an dem Verfahren
beteiligt ist, gibt der Podcast einen Überblick über das Urteil.


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Datenschutzrecht. Hier 4 Wochen gratis nutzen:
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