LG Berlin: Kein Bußgeld ohne individuellen Nachweis des Verstoßes und ohne Zurechnung
17 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 18.02.2021 den
Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten aufgehoben.
Anders als das LG Bonn folgt das LG Berlin nicht dem Ansatz des
„funktionalen Unternehmensbegriffs des EU-Kartellrechts“.
Überrascht das? Ist das eine „Klatsche“ für die Aufsichtsbehörde,
oder hat diese nur konsequent die Linie der deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden zugrunde gelegt? Und wie viel ist
durch die Entscheidung für die Praxis gewonnen? Diese Fragen
diskutiert Datenschutzexperte Dr. Jens Eckhardt in der neuesten
Folge von Otto Schmidt live – der Podcast.
Mehr zum Thema DSGVO/BDSG gibt es im Beratermodul Otto Schmidt
Datenschutzrecht. Hier 4 Wochen gratis nutzen:
https://ottosc.hm/bmdatenschutz
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