Unternehmensbegriff der DSGVO-Sanktionen
16 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Rechtsträger- oder Funktionsträgerprinzip?:
Unternehmensbegriff der DSGVO-Sanktionen
Aufgrund Art. 83 i.V.m. ErwGr. 150 DSGVO einerseits und §§ 41
BDSG, 30 OWiG anderseits ist die Anwendung des
Unternehmensbegriffs umstritten. Als erstes deutsches Gericht hat
sich das LG Bonn in seinem Urteil vom 11.11.2020 (29 OWi 1/20 LG)
hiermit im Rahmen einer Geldsanktion nach Art. 83 DSGVO
auseinandergesetzt – und zwar grundlegend und instruktiv für die
deutsche Praxis. Der Podcast zeichnet diese Argumentation nach.
Vielleicht ist dieses Urteil dann trotz der Reduktion des
Bußgelds eher ein Sieg als eine Niederlage aus der Sicht der
deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden.
Zum „lauten Nachdenken“ zwingt dann auch der Ansatz, dass
sanktionsreduzierend die Höhe des öffentlich bekannt gewordenen
Bußgelds zur durch das Gericht für angemessen gehaltenen Sanktion
wirke.
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