Brexit & Datenschutzrecht
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vor 4 Jahren
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland als
Drittland Lange Zeit beherrschte der Brexit die Schlagzeilen. Nun
wird er tatsächlich vollzogen. Das hat auch Auswirkungen im
Datenschutzrecht. Falls nicht zu Sonderregelungen kommt, ist das
Vereinigte Königreich nicht mehr Bestandteil des „freien
Datenverkehrs“. Die Zulässigkeit der Drittlandübermittlung muss
nach Art. 44 DSGVO geprüft werden. Hier spielt dann auch das
Urteil „Schrems II“ des EuGH eine Rolle, da auch nun die
Zugriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Vereinigten
Königreichs hinterfragt werden müssen. Auch weitere Regelungen
der DSGVO müssen beachtet werden und erzwingen Anpassungen.
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