Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) – Klingt nicht nur sperrig-altbacken, ist es auch?

Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) – Klingt nicht nur sperrig-altbacken, ist es auch?

12 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Aktuell kursiert ein „geleakter“ Referentenentwurf aus Juli 2020
zu einem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
(TTDSG). Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz die Chance die
zwischenzeitlich überfällige Gestaltung des nationalen
Datenschutzrechts neben dem BDSG vorzunehmen. 


Der Spielraum besteht aufgrund Art. 95 DSGVO und der
ePrivacy-Richtlinie. Der Gesetzgeber scheint aber weiterhin
zwischen Datenschutz für Telekommunikation und für Telemedien
unterscheiden zu wollen. Diese Unterscheidung gab es auf EU-Ebene
nicht – jedenfalls seit der DSGVO dürfte es auch am sinnvollen
Spielraum fehlen. Dieser Frage geht der aktuelle Podcast nach und
will mit Kritik zum Nachdenken über 2- oder 3-Teilung der
Datenschutzbestimmungen in einer digitalen Welt mit zunehmend
verschwimmenden Grenzen anregen!

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