EuGH: Privacy Shield ungültig – Was nun?
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vor 4 Jahren
Der EuGH hat mit Urteil vom 16.07.2020 den Beschluss der
EU-Kommission zum EU-US-Privacy Shield für unwirksam erklärt.
Dieser entfällt damit als Grundlage für einen Datentransfer in
die USA. Die Entscheidung des EuGH hierauf zu beschränken, wäre
jedoch zu kurz gesprungen. Der EuGH befasst sich auch mit den
EU-Standardverträgen zur Drittlandübermittlung. Diese hält er für
formal wirksam. Aber er fordert eine Prüfung der Angemessenheit
des Datenschutzniveaus im Drittland durch den Datenexporteur bzw.
durch den Verantwortlichen.
Damit stellt sich die Frage, wie sich die Begründung des EuGH zur
Unwirksamkeit des EU-Privacy Shield auf diese Bewertung im Rahmen
der Datenübermittlung aufgrund des EU-Standardvertrags auswirkt.
Dieser Frage und der Auswirkungen auf weitere Alternativen für
den Drittlandtransfer geht der Podcast nach.
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