DSGVO-Bußgelder und der Deal
13 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Aktuell wurde ein Bußgeldverfahren durch eine Verständigung
zwischen Datenschutzaufsichtsbehörde und dem verstoßenden
Unternehmen abgeschlossen. Obwohl § 257c StPO für das
Strafverfahren die Beteiligung eines Gerichts für zwingend
erklärt, erfolgt dies beim Bußgeldverfahren nicht. Auch kann eine
solche Verständigung aus verschiedenen Perspektiven Kritik
erfahren, muss aber dennoch nicht kritikwürdig sein.
Über den rechtsstaatlichen Rahmen der Verständigung sowie die
Vor- und Nachteile für beide Seiten hat Rechtsanwalt und
Fachanwalt für IT-Recht Dr. Jens Eckhardt gemeinsam mit dem
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Konrad Menz, dmp
Derra, Meyer & Rechtsanwälte PartGmbB, in diesem Podcast
"laut nachgedacht".
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