Krankenhausplanung unter Bedingungen der German-Diagnosis Related Groups
Beschreibung
vor 19 Jahren
Mit der Einführung eines fallpauschalierten Vergütungssystems für
die Finanzierung von Krankenhausleistungen, den German-Diagnosis
Related Groups (G-DRGs), sollen Wirtschaftlichkeitsreserven sowie
Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Im Gegensatz zum
bisherigen Finanzierungssystem, bei dem die Höhe der Vergütung nach
der Anzahl der Behandlungstage berechnet wurde und bei dem die
individuellen Kostenstrukturen der einzelnen Krankenhäuser zum
Tragen kamen, beruhen die G-DRGs auf der medizinisch orientierten
Gruppierung von Fallgruppen mit einem ähnlichen
Ressourcenverbrauch. Diese Durchschnittspreise bewirken eine
Umverteilung der Geldströme von den vergleichsweise ineffizienten
zu den besonders effizienten Krankenhäusern. Das Funktionieren des
G-DRG-Systems hängt entscheidend von der Gestaltungsfreiheit ab,
die den Krankenhäusern und den Krankenkassen bei der zukünftigen
Gestaltung und Verteilung der notwendigen Krankenhausleistungen
zugestanden wird. Dem steht derzeit die Krankenhausplanung der
Bundesländer diametral entgegen, weil diese üblicherweise als
angebotsorientierte Kapazitätsplanung ausgestaltet ist, bei der für
festgelegte Standorte der Umfang und die Fachrichtung der
vorzuhaltenden Betten vorgegeben wird. Ein Festhalten an dieser
Kapazitätsplanung würde die Ziele der G-DRGs unterlaufen. Trotzdem
verbleibt bei den Bundesländern die Aufgabe, für eine
flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit
Krankenhausleistungen zu sorgen. Als zentrales Instrument dafür ist
vorgesehen, dass die Bundesländer abweichend von den Vereinbarungen
zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bei Gefährdung der
Versorgung einzelnen Krankenhäuser einen Sicherstellungszuschlag
zugestehen können. Für die Sicherstellung der stationären
Notfallversorgung ist ein entgegengesetzter Anreizmechanismus
vorgesehen. Hier müssen diejenigen Krankenhäuser eine finanzielle
Einbuße hinnehmen, die aus dieser Versorgung ausscheiden. Damit
wird die Aufrechterhaltung der stationären Notfallversorgung auch
eine betriebswirtschaftliche Abwägung, ob die Vorhaltung bestimmter
Einrichtungen teurer ist als die Inkaufnahme eines Abschlages pro
erbrachter Leistung. Schließlich kann die Vorgabe von
Mindestmengen, von der die weitere Erbringung der entsprechende
Leistungen abhängig gemacht wird, deutliche Einschränkungen für die
regionale Verfügbarkeit stationärer Leistungen bewirken. Derzeit
stehen den Bundesländern keine geeigneten Instrumente zur
Verfügung, um die aktuelle Versorgungssituation zu erheben und zu
bewerten und ggf. abzuwägen, ob Planungseingriffe notwendig sind.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden mit sog. Angebots- und
Nachfrageprofilen GIS-basierte Instrumente vorgestellt, mit denen
zentrale Planungsparameter abgebildet werden können: Entfernung zur
Bevölkerung, Kapazitäten sowie Umfang der potentiell zu
versorgenden Bevölkerung. Durch die exemplarische Umsetzung im
Untersuchungsgebiet konnte die grundsätzliche Eignung dieser
Instrumente bei der Bearbeitung der zukünftigen Planungsfragen
gezeigt werden. Gleichzeitig bilden diese Instrumente einen
Ausgangspunkt für die Entwicklung eines umfassenden GIS-basierten
Monitoringkonzeptes für die Krankenhausplanung, mit dem über die
Integration und Verknüpfung unterschiedlicher und voneinander
unabhängiger Daten sowohl kurzfristige Analysen von
Versorgungssituationen als auch mittelfristige Bedarfsprognosen
sowie Simulationsmodelle umgesetzt werden können.
die Finanzierung von Krankenhausleistungen, den German-Diagnosis
Related Groups (G-DRGs), sollen Wirtschaftlichkeitsreserven sowie
Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Im Gegensatz zum
bisherigen Finanzierungssystem, bei dem die Höhe der Vergütung nach
der Anzahl der Behandlungstage berechnet wurde und bei dem die
individuellen Kostenstrukturen der einzelnen Krankenhäuser zum
Tragen kamen, beruhen die G-DRGs auf der medizinisch orientierten
Gruppierung von Fallgruppen mit einem ähnlichen
Ressourcenverbrauch. Diese Durchschnittspreise bewirken eine
Umverteilung der Geldströme von den vergleichsweise ineffizienten
zu den besonders effizienten Krankenhäusern. Das Funktionieren des
G-DRG-Systems hängt entscheidend von der Gestaltungsfreiheit ab,
die den Krankenhäusern und den Krankenkassen bei der zukünftigen
Gestaltung und Verteilung der notwendigen Krankenhausleistungen
zugestanden wird. Dem steht derzeit die Krankenhausplanung der
Bundesländer diametral entgegen, weil diese üblicherweise als
angebotsorientierte Kapazitätsplanung ausgestaltet ist, bei der für
festgelegte Standorte der Umfang und die Fachrichtung der
vorzuhaltenden Betten vorgegeben wird. Ein Festhalten an dieser
Kapazitätsplanung würde die Ziele der G-DRGs unterlaufen. Trotzdem
verbleibt bei den Bundesländern die Aufgabe, für eine
flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit
Krankenhausleistungen zu sorgen. Als zentrales Instrument dafür ist
vorgesehen, dass die Bundesländer abweichend von den Vereinbarungen
zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bei Gefährdung der
Versorgung einzelnen Krankenhäuser einen Sicherstellungszuschlag
zugestehen können. Für die Sicherstellung der stationären
Notfallversorgung ist ein entgegengesetzter Anreizmechanismus
vorgesehen. Hier müssen diejenigen Krankenhäuser eine finanzielle
Einbuße hinnehmen, die aus dieser Versorgung ausscheiden. Damit
wird die Aufrechterhaltung der stationären Notfallversorgung auch
eine betriebswirtschaftliche Abwägung, ob die Vorhaltung bestimmter
Einrichtungen teurer ist als die Inkaufnahme eines Abschlages pro
erbrachter Leistung. Schließlich kann die Vorgabe von
Mindestmengen, von der die weitere Erbringung der entsprechende
Leistungen abhängig gemacht wird, deutliche Einschränkungen für die
regionale Verfügbarkeit stationärer Leistungen bewirken. Derzeit
stehen den Bundesländern keine geeigneten Instrumente zur
Verfügung, um die aktuelle Versorgungssituation zu erheben und zu
bewerten und ggf. abzuwägen, ob Planungseingriffe notwendig sind.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden mit sog. Angebots- und
Nachfrageprofilen GIS-basierte Instrumente vorgestellt, mit denen
zentrale Planungsparameter abgebildet werden können: Entfernung zur
Bevölkerung, Kapazitäten sowie Umfang der potentiell zu
versorgenden Bevölkerung. Durch die exemplarische Umsetzung im
Untersuchungsgebiet konnte die grundsätzliche Eignung dieser
Instrumente bei der Bearbeitung der zukünftigen Planungsfragen
gezeigt werden. Gleichzeitig bilden diese Instrumente einen
Ausgangspunkt für die Entwicklung eines umfassenden GIS-basierten
Monitoringkonzeptes für die Krankenhausplanung, mit dem über die
Integration und Verknüpfung unterschiedlicher und voneinander
unabhängiger Daten sowohl kurzfristige Analysen von
Versorgungssituationen als auch mittelfristige Bedarfsprognosen
sowie Simulationsmodelle umgesetzt werden können.
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