Folge 7: Prof. Dr. Wolfgang Jäckle zu Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
33 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wir alle haben die Entwicklungen in der sogenannten Maskenaffäre
verfolgt. Zwei prominente Fälle sind die Abgeordneten Georg
Nüsslein und Alfred Sauter, damals Bundes- bzw.
Landtagsabgeordnete der CSU. Beide waren zu Beginn der
Corona-Pandemie an der Vermittlung des Verkaufs von Mund- und
Nasenmasken an die öffentliche Hand beteiligt.
Im März 2021 wurde gegen die Abgeordneten Anklage erhoben, wegen
Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach § 108e StGB. Das
Oberlandesgericht München jedoch befand im November 2021, dass
kein Gesetzesbruch vorliege, da die Maskenvermittlung nicht im
Rahmen der "Ausübung des Mandats" als Abgeordnete stattgefunden
habe. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung im
Frühsommer 2022 bestätigt. Die Gerichte bedauerten zwar, dass sie
diese Fälle so beurteilen mussten, konnten aber den im § 108e
festgelegten Straftatbestand nicht anders beurteilen.
Angesichts der Entscheidungen ging durch die Bundesrepublik ein
Aufschrei des Entsetzens, da das geltende Recht und das
Gerechtigkeitsempfinden an dieser Stelle deutlich
auseinanderklaffen. Was können wir daraus lernen? Was genau
sollte der Deutsche Bundestag als Lehre aus den Urteilen
beschließen? Und was kann die Bürgerin oder der Bürger tun?
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