#1 - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ausblick aus Sicht einer NGO
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflic…
48 Minuten
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Im Taylor Wessing-Podcast Jetzt erst Recht sprech…
Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche
Unternehmen (ab 3000 Mitarbeitern im Inland) ab dem Jahr 2023
menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten
in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten
einzuhalten. Tun sie das nicht, können Bußgelder gegen sie verhängt
werden. Welche Herausforderungen stecken hinter der Umsetzung des
neuen Gesetzes? Und inwiefern hilft es, die Nachhaltigkeitsziele in
punkto Ökologie und Menschenrechte zu erreichen? Darüber sprechen
Lia Polotzek, Leiterin des Referats für Wirtschaft und Finanzen
beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), und Sebastian Rünz,
Anwalt bei Taylor Wessing und zertifizierter CSR-Manager, in der
ersten Folge des Podcasts „Jetzt erst Recht“.
Unternehmen (ab 3000 Mitarbeitern im Inland) ab dem Jahr 2023
menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten
in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten
einzuhalten. Tun sie das nicht, können Bußgelder gegen sie verhängt
werden. Welche Herausforderungen stecken hinter der Umsetzung des
neuen Gesetzes? Und inwiefern hilft es, die Nachhaltigkeitsziele in
punkto Ökologie und Menschenrechte zu erreichen? Darüber sprechen
Lia Polotzek, Leiterin des Referats für Wirtschaft und Finanzen
beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), und Sebastian Rünz,
Anwalt bei Taylor Wessing und zertifizierter CSR-Manager, in der
ersten Folge des Podcasts „Jetzt erst Recht“.
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