Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach
gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats.
Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit
Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene
menschliche...
56 Minuten
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und...
Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach
gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats.
Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit
Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene
menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen:
Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei
der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug
dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese
Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in
jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem
Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem
Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den
Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus
Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus
Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen
Rechtsprechung.
Moderation: Carlos A. Gebauer
gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats.
Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit
Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene
menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen:
Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei
der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug
dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese
Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in
jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem
Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem
Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den
Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus
Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus
Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen
Rechtsprechung.
Moderation: Carlos A. Gebauer
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