Der Rechtsstaat: Gesundheitsweltregierung und Verfassungsschutz
In dieser Folge betrachten wir die aktuellen Pläne der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), ihren Generaldirektor in Sachen
Gesundheit zu einem Ein-Mann-Weltdirigenten zu machen. Ein
entworfener neuer WHO-Vertrag sowie tiefgreifende Änderungen der...
55 Minuten
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In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und...
Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Folge betrachten wir die aktuellen Pläne der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), ihren Generaldirektor in Sachen
Gesundheit zu einem Ein-Mann-Weltdirigenten zu machen. Ein
entworfener neuer WHO-Vertrag sowie tiefgreifende Änderungen der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) sollen künftig sogar
über nationalem Verfassungsrecht stehen. Die Rechtsanwältin Renate
Holzeisen aus Bozen ist eine vehemente Kritikerin dieses Vorhabens
und erläutert ihre Bedenken. Auch Rechtsanwalt Philipp Kruse aus
Zürich sieht mehr Gefahren als Nutzen in dem Plan, die Gesundheit
von Mensch und Tier, die Ernährungssicherheit und sogar den Schutz
der Erdatmosphäre global einheitlich in die gerichtlich nicht
gegenprüfbare Hand eines einzelnen Mannes zu legen, sogar ohne
jeden Grundrechtsschutz für die Weltbevölkerung. Parallel zu diesen
Vorgängen wurde in Deutschland vielleicht kürzlich ein
Staatsstreich verhindert: Thomas Seibert kommentiert die
behördliche Verteidigung unserer Verfassung.
Moderation: Carlos A. Gebauer
Weltgesundheitsorganisation (WHO), ihren Generaldirektor in Sachen
Gesundheit zu einem Ein-Mann-Weltdirigenten zu machen. Ein
entworfener neuer WHO-Vertrag sowie tiefgreifende Änderungen der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) sollen künftig sogar
über nationalem Verfassungsrecht stehen. Die Rechtsanwältin Renate
Holzeisen aus Bozen ist eine vehemente Kritikerin dieses Vorhabens
und erläutert ihre Bedenken. Auch Rechtsanwalt Philipp Kruse aus
Zürich sieht mehr Gefahren als Nutzen in dem Plan, die Gesundheit
von Mensch und Tier, die Ernährungssicherheit und sogar den Schutz
der Erdatmosphäre global einheitlich in die gerichtlich nicht
gegenprüfbare Hand eines einzelnen Mannes zu legen, sogar ohne
jeden Grundrechtsschutz für die Weltbevölkerung. Parallel zu diesen
Vorgängen wurde in Deutschland vielleicht kürzlich ein
Staatsstreich verhindert: Thomas Seibert kommentiert die
behördliche Verteidigung unserer Verfassung.
Moderation: Carlos A. Gebauer
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