5 Sterne für München: Warum Jens Spahn nicht mehr googeln darf
30 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Darf der Staat mit Google kooperieren, damit seine Infos ganz
oben im Ranking stehen? Das Landgericht München I hat eine
Kooperation der Suchmaschine mit dem Bundesgesundheitsministerium
geprüft. Die beiden Wettbewerbsexperten Justus Haucap und
Rupprecht Podszun klären, wie das kartellrechtlich einzuschätzen
ist, was das mit dem Wetter zu tun hat und wie viele Sterne die
Entscheidung aus München verdient. Jetzt in Folge 4 unserer
Podcast-Reihe „Bei Anruf Wettbewerb“ - präsentiert von der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Weitere Informationen:
Aktenzeichen: LG München I, Az. 37 O 15720/20 und 37 O 15721/20.
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