Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung – MPBetreibV

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Mikrostromgeräte sind Medizinprodukte
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Beschreibung

vor 4 Jahren
Die Luxxamed Mikrostromgeräte sind Medizinprodukte im Sinne der
Richtlinie 93/42/EWG und natürlich der Verordnung (EU) über
Medizinprodukte 2017/745. Das hat zur Folge, dass auch die Anwender
der Geräte entsprechende Pflichten haben. Sei es Arzt(in),
Physiotherapeut(in) oder Heilpraktiker(in). Aus Betrachtung des
Gesetzgebers sind die Anwender von Medizinprodukten (also jene die
ein Medizinprodukt durch ihre Ausbildung/Studium auch am Patienten
einsetzen dürfen vgl. § 1 Heilpraktikergesetz) 'Betreiber von
Medizinprodukten', ganz egal ob Privatpraxen oder Kassenpraxen. Von
der STK (sicherheitstechischen Kontrolle) über das
Medizinproduktebuch bis zum Medizinproduktebestandsverzeichnis.
Download einer Volage des Bestandsverzeichnes auf
https://www.luxxamed.de

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