„Der Aufsichtsrat – die Mischung machts“
Warum es an qualifizierten Aufsichtsräten mangelt
32 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaft,
Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung
ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben oder per Satzung oder
Gesellschaftsvertrag vereinbart. Insbesondere die Zusammensetzung
eines Aufsichtsrates kann für eine Unternehmen ein Gewinn sein,
wenn hier über ausreichende Kompetenz verfügt wird. Gerade
Digitalkompetenz ist gefragt, wie auch weibliche
Aufsichtsratsmitglieder. Deshalb kommt es oft dazu, dass
qualifizierte Aufsichtsräte in mehreren Unternehmen eingesetzt
sind. Die optimale Größe für einen Aufsichtsrat beträgt neun
Personen, so Karl-Christian Bay.
Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen. Die Einrichtung
ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben oder per Satzung oder
Gesellschaftsvertrag vereinbart. Insbesondere die Zusammensetzung
eines Aufsichtsrates kann für eine Unternehmen ein Gewinn sein,
wenn hier über ausreichende Kompetenz verfügt wird. Gerade
Digitalkompetenz ist gefragt, wie auch weibliche
Aufsichtsratsmitglieder. Deshalb kommt es oft dazu, dass
qualifizierte Aufsichtsräte in mehreren Unternehmen eingesetzt
sind. Die optimale Größe für einen Aufsichtsrat beträgt neun
Personen, so Karl-Christian Bay.
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