Öffentliche Warnung vor „Kaspersky“ - mit Prof. Dennis-Kenji Kipker | Durfte das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzprogrammen es Unternehmens „Kaspersky“ warnen? | OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22
50 Minuten
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten
Beschreibung
vor 1 Jahr
Im März 2022 warnt das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) vor
Virenschutzprogrammen des weltbekannten Software-Unternehmens
Kaspersky. Der Grund: Kaspersky ist ein
russisches Unternehmen mit Sitz in Moskau, und angesichts des
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine könne nicht
ausgeschlossen werden, dass Kaspersky nicht hinreichend
unabhängig und seine Virenschutzsoftware für Cyberangriffe von
Seiten Russlands genutzt werde. Kaspersky suchte gegen die
Warnung des BSI vorläufigen Rechtsschutz - und
unterlag (OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22).
Doch war die Warnung des BSI vor Virenschutzprogrammen
von Kaspersky rechtmäßig?
Professor Dennis-Kenji Kipker ist Professor für
IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen, Wissenschaftlicher
Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und
Medizinrecht an der Universität Bremen und Mitglied im Vorstand
der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und
Datenschutz in Berlin. Er erläutert den Fall und die
dahinterstehenden Rechtsfragen:
Was ist das BSI und welche Aufgaben hat das BSI zu erfüllen?
Auf welche Rechtsgrundlage kann das BSI seine Warnungen
stützen?
Welche Anforderungen stellt das BSI-Gesetz an gezielte
Warnungen vor den Produkten bestimmter Unternehmen?
Worauf genau stützt das BSI seine Warnung gegen Kaspersky?
Lagen hinreichende technische Anhaltspunkte dafür vor, dass
von Kaspersky-Virenschutzprogrammen Gefahren für die Sicherheit
in der Informationstechnik ausgehen?
Können sicherheitspolitische Erwägungen eine Warnung durch
das BSI rechtfertigen?
Welche Folgen stehen im Raum, wenn die Warnung des BSI vor
Kaspersky rechtswidrig gewesen sein sollte?
Ist die öffentliche Cybersicherheitsarchitektur in
Deutschland - mit dem BSI an der Spitze - gut aufgestellt?
Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des OVG NRW
findet ihr in der Jurafuchs App. Jurafuchs ist
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