Unabhängigkeit von Behörden als Demokratieproblem? - mit Prof. Ann-Katrin Kaufhold | In welchem Umfang müssen und dürfen Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten unabhängig sein? | EuGH, Urteil vom 02.09.2021 - C-718/18 („Bundesnetzagentur“)
42 Minuten
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten
Beschreibung
vor 2 Jahren
Behördenorganisation klingt nur auf den ersten
Blick langweilig. Denn dahinter verbergen sich grundlegende
Fragen unseres demokratischen Gemeinwesens.
Diese Fragen sind neu zu Tage getreten in einem Fall, in dem es
um die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden der
EU-Mitgliedstaaten geht. 2021 hat der
EuGH entschieden, dass die deutsche
Bundesnetzagentur bei der Erfüllung
energieregulierungsrechtlicher Aufgaben nicht über die
europarechtlich notwendige Unabhängigkeit
verfügt (Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18).
Warum diese technisch anmutende Entscheidung zu einem
grundlegenden Problem für die deutsche Verfassungsordnung führt,
erklärt Professorin Ann-Katrin Kaufhold,
Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der
Ludwig-Maximilians-Universität München:
Welche Anforderungen stellt das anwendbare Unionsrecht an die
Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden?
Warum entspricht die Aufgabenerfüllung der BNetzA diesen
Anforderungen nicht?
Warum steht die Unabhängigkeit von Behörden im Konflikt mit
Anforderungen an ihre demokratische Legitimation?
Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die
demokratische Legitimation von Behörden?
Sind unabhängige Behörden nach deutschem Verfassungsrecht
überhaupt denkbar?
Stehen Unionsrecht und Verfassungsrecht in der Frage der
Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden in einem unauflösbaren
Konflikt?
Welche grundlegende Bedeutung beansprucht die Frage nach der
Unabhängigkeit von Behörden über diesen Fall hinaus?
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