Prof. Stephan Lorenz zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung | Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? | BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21
40 Minuten
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten
Beschreibung
vor 2 Jahren
In der aktuellen Folge sprechen wir über
Mietzahlungspflicht bei Corona-bedingter
Betriebsschließung. Muss ein Mieter Gewerbemiete
entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung
nicht öffnen darf? Der Bundesgerichtshof hat
sich in seinem viel beachteten Urteil vom 12.01.2022 (XII ZR
8/21) damit auseinandergesetzt.
Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls
für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und
Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München
und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, ordnet
diese aktuelle Entscheidung ein: Er erklärt, warum in diesem Fall
kein Mietmangel vorliegt und warum sich hier die Frage stellt, ob
eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
vorliegt. Er erläutert die Voraussetzungen von § 313 BGB und
diskutiert, ob dem Mieter das Festhalten an den ursprünglichen
Vertragsbedingungen hier unzumutbar ist. Im Zentrum steht die
Diskussion der Rechtsfolgen: Teilen sich Mieter
und Vermieter einfach die Kosten halbe halbe? Schließlich ordnet
Professor Lorenz die Entscheidung in den größeren
Kontext ein und vergleicht sie mit anderen
Corona-Fällen. Zum Abschluss gibt Professor
Lorenz einen Tipp, wie man mit § 313 BGB im
Examen umgeht.
Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils 12.01.2022 findet ihr
in der Jurafuchs App (hier). Dort findet ihr
auch die ebenfalls im Podcast angesprochene Entscheidung vom
02.03.2022 (hier) sowie viele Lerneinheiten zu §
313 BGB (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung
für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische
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Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis
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