Streikrecht in der Daseinsvorsorge („GDL-Lokführerstreik“) - mit Prof. Lena Rudkowski | Unter welchen Voraussetzungen darf eine Gewerkschaft in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge streiken? | LAG Hessen, Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/2
32 Minuten
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten
Beschreibung
vor 2 Jahren
Anfang September 2021 streikte die Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL). Massive Einschränkungen im
deutschlandweiten Bahnverkehr waren die Folge. Die betroffenen
Unternehmen des Bahnkonzerns versuchten, den Streik der GDL
gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische
Landesarbeitsgericht aber entschied, dass der Streik der
GDL rechtmäßig war und durchgeführt werden durfte (Urteil vom
03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21).
Professorin Lena Rudkowski, Inhaberin der
Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der
Justus-Liebig-Universität Gießen, nimmt den Fall zum Anlass, um
die Grundlagen und Funktionen des Streikrechts
zu erläutern. Sie macht greifbar, wie eine Gewerkschaft sich dazu
entschließt, in den Streik zu gehen, und welche Ziele eine
Gewerkschaft mit einem Streik zulässigerweise verfolgen darf.
Dabei erklärt Frau Professorin Rudkowski, warum die GDL streiken
durfte, obwohl sie im Bahnkonzern neben der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft (EVG) die kleinere Gewerkschaft ist. Sie
legt auch dar, warum selbst in Betrieben der
Daseinsvorsorge gestreikt werden darf, obwohl die
Auswirkungen des Streiks erheblich sein können. Abschließend
ordnet Frau Professorin Rudkowski das deutsche Streikrecht auch
in den internationalen Kontext ein.
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