Urheberrecht als Waffe - mit Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig | Können Staat und Bürger sich mit Mitteln des Urheberrechts unliebsamer Presseberichterstattungen erwehren? | BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15 („Afghanistan Papiere II“)

Urheberrecht als Waffe - mit Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig | Können Staat und Bürger sich mit Mitteln des Urheberrechts unliebsamer Presseberichterstattungen erwehren? | BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15 („Afghanistan Papiere II“)

38 Minuten
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Das Urheberrecht schützt u.a. die
Verwertungsrechte der Urheber:innen in Bezug auf ihre Werke. Doch
das Urheberrecht wird auch eingesetzt, um unliebsame
Presseberichterstattung zu unterbinden - und zwar sowohl
durch Privatpersonen als auch durch die öffentliche Hand.
Rechtlich wird dies dadurch möglich, dass der urheberrechtliche
Unterlassungsanspruch (§ 97 UrhG), mit dem Urheber:innen gegen
die Verwertung ihrer Werke durch Dritte vorgehen können, nur sehr
eng begrenzte Ausnahmen vorsieht.

Das Problem tritt deutlich hervor in einem Fall, der vor zehn
Jahren begann: 2012 veröffentlichte die Westdeutsche Allgemeine
Zeitung (WAZ) auf ihrer Onlineplattform die sogenannten
Afghanistan-Papiere. Dabei handelt es sich
vertraulich eingestufte Lageberichte des
Bundesverteidigungsministeriums zur Unterrichtung des Parlaments
über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, die an die WAZ
geleakt worden waren. Die Bundesregierung griff
auf das Urheberrecht zurück, um die Veröffentlichung der
Afghanistan-Papiere durch die WAZ rückgängig zu machen. Der
Bundesgerichtshof entschied diesen kontroversen
Fall im Jahr 2020 (Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15).

Urheberrechtspezialistin Viktoria Kraetzig,
ehemalige Justiziarin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung,
Rechtsanwältin in der Kanzlei Nordemann und Habilitandin an der
Goethe-Universität Frankfurt, erläutert diesen Fall und die
dahinter liegenden Rechtsprobleme. Viktoria Kraetzig erklärt
Grundlinien und Anwendungsbereich des Urheberrechts. Sie bestimmt
die Voraussetzungen des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs
und seine Schranken und legt dar, warum der BGH sich in diesem
Fall mit Auslegungsfragen an den EuGH gewandt
hat. In ihrer kritischen Würdigung der
BGH-Entscheidung erläutert Viktoria Kraetzig, warum in der
Praxis weiterhin mit dem Einsatz des
„Urheberrechts als Waffe“ zu rechnen ist.

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