Die Causa „Hängt die Grünen“ - mit Prof. Mathias Hong | Welchen rechtlichen Grenzen unterliegen Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf? | OVG Bautzen, Beschluss vom 21.09.2021 - 6 B 360/21

Die Causa „Hängt die Grünen“ - mit Prof. Mathias Hong | Welchen rechtlichen Grenzen unterliegen Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf? | OVG Bautzen, Beschluss vom 21.09.2021 - 6 B 360/21

38 Minuten
Podcast
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Kurz vor der Bundestagswahl im September 2021
erregten Wahlplakate der rechtsextremen Partei
"Der III. Weg" die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Darauf
stand in großen Lettern: "Hängt die Grünen".
Darunter fand sich in viel kleinerer Schrift der Satz: "Macht
unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in
unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt."

In Bayern wurden die Plakate von der Polizei überwiegend
abgehängt. In Sachsen forderte die Stadt Zwickau die Partei "Der
III. Weg" auf, die Plakate ebenfalls abzuhängen. Die Partei ging
dagegen vor - und gewann vor dem Verwaltungsgericht
Chemnitz. Das Gericht meinte: Die im Wahlplakat
enthaltene Aussage sei mehrdeutig und deshalb von der
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt.
Man könne sie auch als Aufforderung verstehen, die Wahlplakate
der Partei "Der III. Weg", deren Parteifarbe grün ist,
aufzuhängen. Das Sächsische
Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Entscheidung
des Verwaltungsgerichts aufgehoben: Die Kernaussage des
Wahlplakats "Hängt die Grünen" sei für unvoreingenommene und
verständige Betrachter:innen zu verstehen als Aufforderung,
Mitglieder oder Anhänger:innen der Partei "Bündnis 90/Die Grünen"
aufzuhängen. In jedem Fall sei darin ein Angriff auf die
Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung zu
sehen, dem das Lebensrecht durch die Aussage abgesprochen
werde.

Professor Mathias Hong, Professor für
öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung
Kehl, erläutert das komplexe Geflecht von Meinungsfreiheit,
Parteienprivileg, Wahlkampf und Strafrecht. Er erklärt, welche
Rolle die Meinungsfreiheit für die offene Gesellschaft
beansprucht, warum Meinungsäußerungen politischer Parteien im
Wahlkampf besonders geschützt sind und unter welchen
Voraussetzungen Meinungsäußerungen unzulässig sind. Professor
Hong diskutiert dabei auch, ob das Rechtssystem hinreichend
effektiven Schutz gegen extremistische und verfassungsfeindliche
Bestrebungen bereithält, und zeigt auf, welche Herausforderungen
bei der Bekämpfung von Hassrede gerade auch im
Internet bestehen.

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