Die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts - mit Prof. Helmut Aust | Verpflichtet das Grundgesetz zur Klimaneutralität? Schützen die Grundrechte auch für die Zukunft? | BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a.
41 Minuten
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten
Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Klimakrise ist da und die Staaten der Welt
tun sich schwer damit, adäquate Klimaschutzmaßnahmen zu
ergreifen. In der Folge nehmen die Versuche zu, Staaten mit
rechtlichen Mitteln zu mehr Klimaschutz zu zwingen -auch in
Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht musste
entscheiden, ob das deutsche Klimaschutzgesetz
des Bundes und die darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen den
verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
Mit seiner aufsehenerregenden
Klimaschutzentscheidung hat das
Bundesverfassungsgericht Teile des Klimaschutzgesetzes des Bundes
für verfassungswidrig erklärt. Das
Bundesverfassungsgericht hat dabei u.a. festgehalten, dass
Artikel 20a GG den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von
Klimaneutralität verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 -
1 BvR 2656/18 u.a.). In der Folge hat der Gesetzgeber das
Klimaschutzgesetz angepasst und die Klimaschutzmaßnahmen
verschärft.
Professor Helmut Aust, Inhaber der Professur für
Öffentliches Recht und die Internationalisierung der
Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert die
verfassungsrechtlichen Grundlagen und den internationalen Kontext
dieser wegweisenden Entscheidung. Er erklärt, welche Rolle
naturwissenschaftliche Erkenntnisse bei der Rechtsfindung des
Bundesverfassungsgerichts spielen, und legt dar, warum der
Grundrechtsschutz auch in die Zukunft reicht. Dabei ordnet
Professor Aust die Entscheidung auch in den völkerrechtlichen
Kontext des Pariser Klimaschutzabkommens ein und
zeigt auf, wie Gerichte anderer Staaten mit den rechtlichen
Herausforderungen des Klimawandels umgehen.
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