Grundrechtsschutz in Europa - mit Prof. Emanuel Towfigh | Wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn ein EU-Mitgliedstaat das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere verbietet? | EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C‑336/19
34 Minuten
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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten
Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Schutz der Grundrechte gehört zum
Kernbestand unserer Verfassungsordnung. Das gilt auch für die
Europäische Union. Dort wird der
Grundrechtsschutz in der Europäischen Grundrechte-Charta
kodifiziert. Die Grundrechte-Charta bindet die EU und in
bestimmten Fällen auch ihre Mitgliedstaaten. Daneben steht noch
die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Ganz schön
kompliziert. Doch wie verhalten sich die europäische und die
nationale Ebene eigentlich zueinander?
Diese Frage stellte sich in einem Fall, den die Große Kammer des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 17.12.2020
entschieden hat (Rs. C‑336/19). Gegenstand war eine belgische
Regelung, die das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere
(das sogenannte Schächten) ausnahmslos verbietet. Nach Ansicht
des EuGH ist diese Regelung mit der Religionsfreiheit nach
Artikel 10 der EU-Grundrechte-Charta vereinbar. In Deutschland
hatte das Bundesverfassungsgericht demgegenüber
im Jahr 2002 befunden, dass ein Verbot des Schächtens aus
Glaubensüberzeugung gegen das Grundgesetz verstößt. Wie passt das
zusammen?
Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des
Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und
Rechtsökonomik an der EBS Law School in Wiesbaden, erläutert das
komplexe Geflecht des Grundrechtsschutzes im europäischen
„Mehrebenensystem“. Er zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede des
europäischen und des deutschen Grundrechtsschutzes auf, schildert
die Rolle der Gerichte und erklärt, wie mit möglichen Kollisionen
der verschiedenen Ebenen umzugehen ist.
Eine detaillierte Aufbereitung der EuGH-Entscheidung findet ihr
in der Jurafuchs App (hier). Jurafuchs ist die
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