Folge 357 - Wucher

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Beschreibung

vor 11 Monaten

Der Begriff Wucher beschreibt, dass eine Leistung zu einer
deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer
Schwächesituation des Vertragspartners angeboten wird. Wucher
stammt von dem althochdeutschen Wort wuohhar, das ‘Frucht, Ernte,
Ertrag, Gewinn, Lohn, Erfolg’ bedeutete.


Wucher ist im Bürgerlichen Gesetzbuch als sittenwidriges
Rechtsgeschäft definiert. Wenn man vermutet, dass es sich um
Wucher handelt, sollte man eine Beratungsstelle, einen Anwalt
oder eine Verbraucherzentrale um Rat bitten. Diese können bei der
Überprüfung eines Vertrages helfen. Liegt Wucher vor, kann
Anzeige bei der Polizei erstattet werden.


Hier ein Überblick zu verschiedenen Arten von Wucher:


Überhöhte Kreditzinsen


Überhöhter Mietzins für Wohnraum


Überhöhte Handwerkerrechnungen


Wie kann man Wucher erkennen?


Bei Krediten ist Wucher meist schwer zu erkennen. Ein Zinssatz,
der weit über dem marktüblichen Zinssatz liegt, ist ein Indiz für
Wucher.


Bei Mieten kann eine ortsübliche Vergleichsmiete zur Prüfung auf
Wucher herangezogen werden.


Bei Handwerkerarbeiten sollte vor Beauftragung ein
Vergleichsangebot eingeholt werden.


Ist man selbst Opfer von Wucher geworden ist, kann ein Vertrag
angefochten oder eine Kündigung des Vertrags aufgrund von Wucher
gefordert werden. Hierbei gelten Fristen, weshalb es wichtig ist,
schnell zu handeln. Zudem kann man die Herausgabe des Geleisteten
fordern. Kommt der Ausnutzende dem nicht freiwillig nach, kann
man gerichtliche Schritte einleiten, um die Herausgabe zu
erzwingen. Sind finanzielle Verluste durch Wucher entstanden,
kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Dies gilt ebenfalls
für immaterielle Schäden wie Stress und Ärger.


Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man von
Wucher ausgehen kann:


Eine schutzbedürftige Lage – beispielsweise eine finanzielle
Notlage oder eine körperliche Bedrohung – muss vorliegen.


Die andere Person muss diese schutzbedürftige Lage ausnutzen.


Zwischen Leistung und Gegenleistung muss ein auffälliges
Missverhältnis vorliegen.


Es gibt aber auch Ausnahmen vom Verbot des Wuchers. So kann ein
höherer Preis bei besonders dringender Erledigung oder einem
besonderen Risiko gerechtfertigt sein. Hier ist jeder Einzelfall
zu prüfen. Außerdem können bestimmte Branchen oder Märkte einer
Preisregulierung unterliegen, welche eine höhere Preisgestaltung
erlaubt.


Alle Ausnahmen rechtfertigen dennoch keine offensichtliche
Ausbeutung.


Fazit: Wucher ist eine Form von Ausbeutung und zudem eine
schwerwiegende Verletzung der Grundprinzipien des deutschen
Zivilrechts.

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