Folge 170 - Kostgeld
2 Minuten
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Berlin
Beschreibung
vor 4 Jahren
Wer das Unternehmen Haushalt erfolgreich führen will, braucht
Transparenz über die Einnahmen. Wenn die Kinder das erste eigene
Geld verdienen und weiterhin im Haushalt der Eltern leben, können
die Kinder einen angemessenen Teil zu den Einnahmen der Familie
beitragen. Bei einer solchen Zahlung spricht man von
Kostgeld.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht übrigens folgendes dazu unter
§1602 - Bedürftigkeit:
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich
selbst zu unterhalten.
(2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es
Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als
die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum
Unterhalt nicht ausreichen.
Unterhalt bedeutet nicht, dass Eltern ihrem Kind Geld geben müssen.
Unterhalt kann auch durch die Gewährung von Unterkunft, Kleidung
und Nahrung geleistet werden.
Wenn Kinder, die Zuhause wohnen und leben, etwas von Ihren
Einnahmen abgeben, dann lernen Sie dadurch auch, verantwortungsvoll
mit ihrem Geld umzugehen, sich zu begrenzen, und das Dinge eben
etwas kosten. Über Kostgeld zu sprechen und zu verhandeln, ist
wichtig. Wenn es unterschiedliche Ansichten über die Höhe des
Kostgeldes gibt, ist das Gespräch umso wichtiger.
Solange ein Kind noch in der Berufsausbildung steht, müssen von der
Ausbildungsvergütung - vor der Anrechnung eines Kostgeldes – jedoch
100 Euro abgezogen werden. Diese 100 Euro decken den
ausbildungsbedingten Mehrbedarf des Kindes.
Übrigens: Wenn Eltern ihren Kindern die Verköstigung unentgeltlich
gewähren, spricht man von freier Kost. Wenn Eltern ihren Kindern
auch eine Wohn- und Schlafstelle bereitstellen, spricht man von
freier Kost und Logis.
Und ob die Eltern das erhaltene Kostgeld wirklich in den Unterhalt
des Kindes fließen lassen oder das Geld als Rücklage für das Kind
ansparen, ist den Eltern ja immer noch freigestellt.
Transparenz über die Einnahmen. Wenn die Kinder das erste eigene
Geld verdienen und weiterhin im Haushalt der Eltern leben, können
die Kinder einen angemessenen Teil zu den Einnahmen der Familie
beitragen. Bei einer solchen Zahlung spricht man von
Kostgeld.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht übrigens folgendes dazu unter
§1602 - Bedürftigkeit:
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich
selbst zu unterhalten.
(2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es
Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als
die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum
Unterhalt nicht ausreichen.
Unterhalt bedeutet nicht, dass Eltern ihrem Kind Geld geben müssen.
Unterhalt kann auch durch die Gewährung von Unterkunft, Kleidung
und Nahrung geleistet werden.
Wenn Kinder, die Zuhause wohnen und leben, etwas von Ihren
Einnahmen abgeben, dann lernen Sie dadurch auch, verantwortungsvoll
mit ihrem Geld umzugehen, sich zu begrenzen, und das Dinge eben
etwas kosten. Über Kostgeld zu sprechen und zu verhandeln, ist
wichtig. Wenn es unterschiedliche Ansichten über die Höhe des
Kostgeldes gibt, ist das Gespräch umso wichtiger.
Solange ein Kind noch in der Berufsausbildung steht, müssen von der
Ausbildungsvergütung - vor der Anrechnung eines Kostgeldes – jedoch
100 Euro abgezogen werden. Diese 100 Euro decken den
ausbildungsbedingten Mehrbedarf des Kindes.
Übrigens: Wenn Eltern ihren Kindern die Verköstigung unentgeltlich
gewähren, spricht man von freier Kost. Wenn Eltern ihren Kindern
auch eine Wohn- und Schlafstelle bereitstellen, spricht man von
freier Kost und Logis.
Und ob die Eltern das erhaltene Kostgeld wirklich in den Unterhalt
des Kindes fließen lassen oder das Geld als Rücklage für das Kind
ansparen, ist den Eltern ja immer noch freigestellt.
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