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Berlin
Beschreibung
vor 6 Jahren
Falschgeld sind Münzen und Geldscheine, die den Anschein eines
gesetzlichen Zahlungsmittels erwecken. Falschgeld ist von der
jeweiligen Zentralbank nicht autorisiert. Die Zentralbank ist eine
vom Staat zur Geldausgabe ermächtigte Stelle.
Falschgeld hat zum Ziel, potentiellen Opfern den Wert von echtem
Geld vorzutäuschen.
Die Herstellung von Falschgeld wird auch Geldfälschung genannt und
ist genauso wie das Inverkehrbringen von Falschgeld strafbar. Durch
Verwendung von Sicherheitsmerkmalen auf Geldscheinen wie z.B. dem
Wasserzeichen, Sicherheitsstreifen und Hologrammen, soll
Geldfälschung erschwert werden.
Wenn Fälschungen in Deutschland gefunden werden, so werden diese an
die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank weitergeleitet.
Fälschungen werden in Fälschungsklassen nach Qualität unterteilt.
Je nach Qualität und Bedeutung wird die Fälschung auch an die
Europäische Zentralbank (EZB) weitergegeben.
Bei Papiergeld liegt die Erkennungssicherheit von Fälschungen
bei 100 %.
Falsches Hartgeld wird nur zu 96 % erkannt. Dies liegt an den
technischen Prüfautomaten.
Die am häufigsten gefälschten Euro-Geldstücke sind Zwei-Euro-,
Ein-Euro- und 50-Cent-Münzen.
Für Falschgeld wird umgangssprachlich auch das Wort „Blüten“
verwendet. Im polizeilichen Amtsdeutsch sind Blüten Spielgeld, etwa
für Monopoly.
Die Fälschung von ungültigem Geld wie beispielsweise der D-Mark
wird als nicht strafbar angesehen. Der Grund ist ganz einfach:
Diese Banknoten oder Geldmünzen stellen kein gültiges
Zahlungsmittel mehr dar.
Phantasiegeld wie beispielsweise ein 700-Euro-Schein, der in
Anlehnung an das Layout anderer Banknoten in gleicher Währung
gestaltet ist, fällt hingegen unter die Strafbarkeit der
Geldfälschung.
gesetzlichen Zahlungsmittels erwecken. Falschgeld ist von der
jeweiligen Zentralbank nicht autorisiert. Die Zentralbank ist eine
vom Staat zur Geldausgabe ermächtigte Stelle.
Falschgeld hat zum Ziel, potentiellen Opfern den Wert von echtem
Geld vorzutäuschen.
Die Herstellung von Falschgeld wird auch Geldfälschung genannt und
ist genauso wie das Inverkehrbringen von Falschgeld strafbar. Durch
Verwendung von Sicherheitsmerkmalen auf Geldscheinen wie z.B. dem
Wasserzeichen, Sicherheitsstreifen und Hologrammen, soll
Geldfälschung erschwert werden.
Wenn Fälschungen in Deutschland gefunden werden, so werden diese an
die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank weitergeleitet.
Fälschungen werden in Fälschungsklassen nach Qualität unterteilt.
Je nach Qualität und Bedeutung wird die Fälschung auch an die
Europäische Zentralbank (EZB) weitergegeben.
Bei Papiergeld liegt die Erkennungssicherheit von Fälschungen
bei 100 %.
Falsches Hartgeld wird nur zu 96 % erkannt. Dies liegt an den
technischen Prüfautomaten.
Die am häufigsten gefälschten Euro-Geldstücke sind Zwei-Euro-,
Ein-Euro- und 50-Cent-Münzen.
Für Falschgeld wird umgangssprachlich auch das Wort „Blüten“
verwendet. Im polizeilichen Amtsdeutsch sind Blüten Spielgeld, etwa
für Monopoly.
Die Fälschung von ungültigem Geld wie beispielsweise der D-Mark
wird als nicht strafbar angesehen. Der Grund ist ganz einfach:
Diese Banknoten oder Geldmünzen stellen kein gültiges
Zahlungsmittel mehr dar.
Phantasiegeld wie beispielsweise ein 700-Euro-Schein, der in
Anlehnung an das Layout anderer Banknoten in gleicher Währung
gestaltet ist, fällt hingegen unter die Strafbarkeit der
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