Beschreibung

vor 3 Jahren

In Anbetracht einer (zu unserer Auffassung divergierenden)
Schnellinfo des BKK Lagers und eines aktuellen Schreibens des BAS
nehmen wir Stellung zur Bilanzierung von Forderungen in der
Jahresrechnung und thematisieren auch (erneut) die Fragestellung,
wann eigentlich Schätzverpflichtungen zu bilden sind und warum
wir daran festhalten, dass die Vereinbarung vom 18.12.2020 zu den
Umsatzausfällen der Krankenhäuser im Ergebnis zu einer
Schätzverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen führen muss.
Im Ergebnis plädieren wir dafür, dass sich die Beteiligten einmal
darüber klar werden, was die Jahresrechnung eigentlich für eine
Funktion hat: Soll Sie ein luftleerer Papiertieger sein, oder
soll sie die realen wirtschaftlichen Belastungen eines Jahres im
mehrperiodischen Vergleich ermöglichen um der gesamten GKV als
Instrument einer wirtschaftlichen und rationalen
Weiterentwicklung des Systems zu dienen.

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