Episode 02 - Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer in Versandhandelsfällen (Herstellerrabatte)
23 Minuten
Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Bundesfinanzhof hat über eine für die GKV finanziell
bedeutsame Frage entschieden, nämlich über den Umfang der
Bemessungsgrundlage bei Lieferungen ausländischer
Versandhandelsapotheken in das Inland an Versicherte der GKV.
Nachdem das FG Münster in einer zunächst nicht zur Revision
zugelassenen Entscheidung die Auffassung vertreten hatte, dass es
sich bei den Herstellerrabatten nicht um Entgelte von Dritter
Seite handelt, diese also die Bemessungsgrundlage nicht erhöhen,
hat der BFH zunächst die Revision zugelassen und sodann nach
mündlicher Verhandlung am 10. Dezember 2020 über den Fall
entschieden. Sie erfahren hier exklusiv, wie die Entscheidung
aussieht.
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