Folge 3 | Louisa Schneider - Assistenzärztin in Allgemeinmedizin
44 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Shownotes: In dieser Folge haben wir mit Louisa, einer
Allgemeinmedizinerin in der Facharztausbildung, gesprochen. Wie
immer findet Ihr hier spannende Daten und Fakten zu dieser Folge:
Daten & Fakten
· Das Digital-Gesetz (Ministerium für
Gesundheit) soll den Behandlungsalltag für Ärzte und Patienten
vereinfachen. Hierunter fällt zum Beispiel das E-Rezept (Start
2024), die digitale Patientenakte (Start 2025) oder der digitale
Medikationsplan.
· Ärzteverbände (Ärztezeitung) warnen
jedoch vor einer höheren Bürokratiebelastung, insbesondere die
umfangreichen Aufklärungspflichten darüber verringern die Zeit
für die Patientenbehandlung. Außerdem ist die zu Verfügung
stehende Technik in den Praxen oftmals nicht für die digitalen
Vorhaben geeignet.
· Laut der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung gab es 2012 noch 32.319 hausärztliche Praxen
und 2021 nur noch 26.784 – ein Rückgang von ca. 17%
· Laut Robert Bosch Stiftung fehlen
2035 in Deutschland 11.000 Hausärzte. Gründe sind u.a.
die Altersstruktur: Bis 2035 werden altersbedingt fast 30.000
Hausärzte ausscheidendie freiwerdenden Hausarztsitze werden
Nachwuchsärzte und zugewanderte Ärzte nicht in gleicher Zahl
besetzenJunge Ärzte bevorzugen statt Einzelpraxen zunehmend
Angestelltenverhältnisse und Teilzeitmodelle und wünschen sich eine
stärkere multiprofessionelle Zusammenarbeitder demografische Wandel
führt dazu, dass es mehr ältere Menschen mit chronischen und
Mehrfacherkrankungen geben wird
· Im Jahr 2021 waren bei den
Landesärztekammern insgesamt 416.120 berufstätige Ärztinnen und
Ärzte gemeldet. Davon arbeiten etwas über 50% in Krankenhäusern
und ca. 40% ambulant. D.h. 2021 waren 163.805 Ärztinnen und Ärzte
ambulant tätig - demgegenüber stehen 650 Mio. Behandlungsfälle
laut KBV gegenüber - das sind ca. 3.900 Fälle pro Jahr und Arzt
· 2023 beträgt der allgemeine
Beitragssatz zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer beträgt
14,6 % und der ermäßigte Beitragssatz 14,0 %, dazu kommen noch
3,4 % Pflegeversicherungsbeitrag (kinderlos +0,6 Prozent), sowie
die Zusatzbeiträge von ca. 1,2 %, dieser Prozentsatz wird bei
einem Großsteil der GKVs (z.B. AOK Nordost, Barmer) in 2024
angehoben.
· Das entspricht bei der aktuellen
Beitragsbemessungsgrenze von ca. 60.000 EUR p.a. ca. 479 EUR pro
Monat für Arbeitnehmer – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des
Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags i.H.v. 7,9 % (TK Die
Techniker)
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