Gesellschaftsgründungen in Spanien
Gesellschaftsgründungen in Spanien durch ausländische Unternehmen.
️ Steuerberater in Spanien ️ http://www.omnia-consulting.com Tel.
0034 971 288 442 Es ist heutzutage keinesfalls selten, dass
ausländische Unternehmen aus steuerlichen Gründen...
7 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Gesellschaftsgründungen in Spanien durch ausländische
Unternehmen.
️ Steuerberater in Spanien ️ http://www.omnia-consulting.com Tel.
0034 971 288 442
Es ist heutzutage keinesfalls selten, dass ausländische Unternehmen
aus steuerlichen Gründen eigene Tochter-Gesellschaften in Spanien
gründen.
Welche Art von Unternehmen passt am besten?
Die erste Frage, die uns unsere Kunden häufig stellen, ist, welche
Art von Unternehmen wir ihnen zur Gründung raten.
Das spanische Körperschaftsrecht definiert drei Arten von
Unternehmen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die
Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft.
Aufgrund ihrer unkomplizierten Vorgaben zur Gründung und dem
relativ niedrigen erforderlichen Mindeststammkapital von 3.000 Euro
zählt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) zu den
beliebtesten Unternehmensarten. 2018 waren 97 Prozent aller in
Spanien gegründeten Gesellschaften eine „Sociedad de
responsabilidad limitada“.
Aktiengesellschaften (S.A.) werden in der Regel nur dann gegründet,
wenn das Gesetz diese Art von Gesellschaft vorschreibt. So müssen
beispielsweise Banken oder Finanzinstitute notwendigerweise die
Rechtsform einer S.A. besitzen.
Kann ich nicht einfach eine Niederlassung meines Unternehmens in
Spanien gründen?
Eine Alternative ist die Gründung einer Zweigstelle des
ausländischen Unternehmens in unserem Land. Sie sollte immer so
heißen wie die Muttergesellschaft, gefolgt von den Worten "Sucursal
en España".
Das Verfahren für die Gründung einer Zweigniederlassung ist sogar
noch einfacher als die Gründung eines Unternehmens, da es nicht den
Entwurf einer Unternehmenssatzung benötigt.
Neben den Angaben zum Unternehmen ist die Benennung eines
Wohnsitzes in Spanien und eines Vertreters mit der Befugnis, die
Niederlassung zu verwalten, ausreichend, um eine Zweigstelle zu
gründen. Es ist auch nicht notwendig, dass Zweigstellen ein
Aktienkapital besitzen, so dass sie ohne Geld gegründet werden
können. Allerdings muss in diesem Fall die Muttergesellschaft für
die Zweigniederlassung gegenüber Dritten haften. Anders bei der
Gründung einer eigenen Gesellschaft, die ausschließlich mit der
Höhe des eingebrachten Kapitals haftet. Im Falle der
Zweigniederlassung richtet sich die Haftung der Muttergesellschaft
nach den für sie in ihrem Herkunftsland geltenden
Vorschriften.
Ein weiterer Aspekt, der zu berücksichtigen ist, sind die zum Teil
erheblichen steuerlichen Unterschiede zwischen einer Niederlassung
und der Gründung einer eigenen Gesellschaft in Spanien.
Fristen zur Gründung einer Gesellschaft
Die zweite Frage, die uns unsere Kunden häufen stellen, lautet: Wie
lange dauert die Gründung einer Gesellschaft und wie schnell können
wir die Geschäftstätigkeit aufnehmen? Die Dauer einer
Gesellschaftsgründung hängt in hohem Maße davon ab, wie schnell
der Unternehmer alle dafür notwendigen Unterlagen bereitstellen
kann.
Unternehmen.
️ Steuerberater in Spanien ️ http://www.omnia-consulting.com Tel.
0034 971 288 442
Es ist heutzutage keinesfalls selten, dass ausländische Unternehmen
aus steuerlichen Gründen eigene Tochter-Gesellschaften in Spanien
gründen.
Welche Art von Unternehmen passt am besten?
Die erste Frage, die uns unsere Kunden häufig stellen, ist, welche
Art von Unternehmen wir ihnen zur Gründung raten.
Das spanische Körperschaftsrecht definiert drei Arten von
Unternehmen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die
Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft.
Aufgrund ihrer unkomplizierten Vorgaben zur Gründung und dem
relativ niedrigen erforderlichen Mindeststammkapital von 3.000 Euro
zählt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) zu den
beliebtesten Unternehmensarten. 2018 waren 97 Prozent aller in
Spanien gegründeten Gesellschaften eine „Sociedad de
responsabilidad limitada“.
Aktiengesellschaften (S.A.) werden in der Regel nur dann gegründet,
wenn das Gesetz diese Art von Gesellschaft vorschreibt. So müssen
beispielsweise Banken oder Finanzinstitute notwendigerweise die
Rechtsform einer S.A. besitzen.
Kann ich nicht einfach eine Niederlassung meines Unternehmens in
Spanien gründen?
Eine Alternative ist die Gründung einer Zweigstelle des
ausländischen Unternehmens in unserem Land. Sie sollte immer so
heißen wie die Muttergesellschaft, gefolgt von den Worten "Sucursal
en España".
Das Verfahren für die Gründung einer Zweigniederlassung ist sogar
noch einfacher als die Gründung eines Unternehmens, da es nicht den
Entwurf einer Unternehmenssatzung benötigt.
Neben den Angaben zum Unternehmen ist die Benennung eines
Wohnsitzes in Spanien und eines Vertreters mit der Befugnis, die
Niederlassung zu verwalten, ausreichend, um eine Zweigstelle zu
gründen. Es ist auch nicht notwendig, dass Zweigstellen ein
Aktienkapital besitzen, so dass sie ohne Geld gegründet werden
können. Allerdings muss in diesem Fall die Muttergesellschaft für
die Zweigniederlassung gegenüber Dritten haften. Anders bei der
Gründung einer eigenen Gesellschaft, die ausschließlich mit der
Höhe des eingebrachten Kapitals haftet. Im Falle der
Zweigniederlassung richtet sich die Haftung der Muttergesellschaft
nach den für sie in ihrem Herkunftsland geltenden
Vorschriften.
Ein weiterer Aspekt, der zu berücksichtigen ist, sind die zum Teil
erheblichen steuerlichen Unterschiede zwischen einer Niederlassung
und der Gründung einer eigenen Gesellschaft in Spanien.
Fristen zur Gründung einer Gesellschaft
Die zweite Frage, die uns unsere Kunden häufen stellen, lautet: Wie
lange dauert die Gründung einer Gesellschaft und wie schnell können
wir die Geschäftstätigkeit aufnehmen? Die Dauer einer
Gesellschaftsgründung hängt in hohem Maße davon ab, wie schnell
der Unternehmer alle dafür notwendigen Unterlagen bereitstellen
kann.
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