#10 Gründen aus der Arbeitslosigkeit
mit Expertinnen der Agentur für Arbeit sprechen wir über
Fördermöglichkeiten
35 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Was ist ein Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld I) - was ist das
Einstiegsgeld (Arbeitslosengeld II)? Arbeitslose, die sich
selbständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss oder
Einstiegsgeld erhalten. Was das jeweils ist und welche
Voraussetzungen man mitbringen muss, das erfahrt ihr hier in dieser
Folge von Start-up BW – DER PODCAST. Der Gründungszuschuss und
Einstiegsgeld sind Kann-Leistungen, d.h. jede regionale Agentur für
Arbeit bzw. jedes Jobcenter ist frei in der Entscheidung, ob die
Förderung bewilligt wird oder nicht. Einzureichen ist immer eine
Tragfähigkeitsbescheinigung. Simone Kocher (Teamleiterin allgemeine
Arbeitsvermittlung, Agentur für Arbeit Stuttgart) und Regina
Paulitz (Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für
Arbeit – Expertin Förderung, Eingliederungsleistungen) erklären in
dieser Folge die Fördermöglichkeiten für Gründungen aus der
Arbeitslosigkeit. Ab Minute 16:15 spielen wir in einem zweiten Teil
dieser Folge drei exemplarische Fälle auf unserem Holodeck durch:
[16:35] Angela Müller, 43 Altenpflegerin, 2 Kinder, will sich mit
ayurvedischen Massagen selbständig machen. [22:03] Jupp Maier, 62,
ungelernte Thekenkraft, will sich mit einem Paket Shop selbständig
machen. [26:49] Frau Schmidt, 57, Industriekauffrau, will sich als
Trauerrednerin selbständig machen. Wichtigste Learnings:
Arbeitslosigkeit muss bereits vorliegen. Den Antrag immer VOR der
Aufnahme der Selbständigkeit stellen, da nicht rückwirkend
bearbeitet bzw. ausgezahlt werden kann. Ein Blick in die Shownotes
lohnt sich, da haben wir relevante Links für euch zusammengefasst!
Einstiegsgeld (Arbeitslosengeld II)? Arbeitslose, die sich
selbständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss oder
Einstiegsgeld erhalten. Was das jeweils ist und welche
Voraussetzungen man mitbringen muss, das erfahrt ihr hier in dieser
Folge von Start-up BW – DER PODCAST. Der Gründungszuschuss und
Einstiegsgeld sind Kann-Leistungen, d.h. jede regionale Agentur für
Arbeit bzw. jedes Jobcenter ist frei in der Entscheidung, ob die
Förderung bewilligt wird oder nicht. Einzureichen ist immer eine
Tragfähigkeitsbescheinigung. Simone Kocher (Teamleiterin allgemeine
Arbeitsvermittlung, Agentur für Arbeit Stuttgart) und Regina
Paulitz (Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für
Arbeit – Expertin Förderung, Eingliederungsleistungen) erklären in
dieser Folge die Fördermöglichkeiten für Gründungen aus der
Arbeitslosigkeit. Ab Minute 16:15 spielen wir in einem zweiten Teil
dieser Folge drei exemplarische Fälle auf unserem Holodeck durch:
[16:35] Angela Müller, 43 Altenpflegerin, 2 Kinder, will sich mit
ayurvedischen Massagen selbständig machen. [22:03] Jupp Maier, 62,
ungelernte Thekenkraft, will sich mit einem Paket Shop selbständig
machen. [26:49] Frau Schmidt, 57, Industriekauffrau, will sich als
Trauerrednerin selbständig machen. Wichtigste Learnings:
Arbeitslosigkeit muss bereits vorliegen. Den Antrag immer VOR der
Aufnahme der Selbständigkeit stellen, da nicht rückwirkend
bearbeitet bzw. ausgezahlt werden kann. Ein Blick in die Shownotes
lohnt sich, da haben wir relevante Links für euch zusammengefasst!
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