Dienstwagen

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4 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Pkw ausschließlich
zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, so kann er die Nutzung ohne
weiteres widerrufen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. Gestattet
er hingegen auch die private Nutzung, so ist ein solcher Widerruf
nur möglich, wenn ein ausdrücklicher Widerrufsvorbehalt vereinbart
wurde. Außerdem handelt es sich bei der privaten Nutzung um einen
sog. Sachbezug des Arbeitnehmers, der einen Teil des Entgelts
darstellt und folglich auch lohnsteuerpflichtig ist. Der Widerruf
ist aber auch trotz Widerrufsvorbehaltes grundsätzlich nur nach
billigem Ermessen möglich, da der Arbeitgeber Entgeltbestandteile
nicht ohne weiteres widerrufen kann. Der komplette Artikel zur
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