Die personenbedingte Kündigung

Die personenbedingte Kündigung

13 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Voraussetzung für eine personenbedingte Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2
S. 1 KSchG ist, dass der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher
Fähigkeiten, Eigenschaften oder nicht vorwerfbarer Einstellungen
nicht mehr in der Lage ist, künftig eine vertragsgerechte Leistung
zu erbringen. Der Grund für die nicht vertragsgemäße Leistung liegt
allein in der Sphäre des Arbeitnehmers bzw. seinen persönlichen
Verhältnissen oder Eigenschaften. Wesensmerkmal ist also der
Verlust der Fähigkeit oder Eignung zur Erfüllung der geschuldeten
Arbeitsleistung, welcher vom Arbeitnehmer nicht (mehr) gesteuert
werden kann. Dabei ist die geschuldete Leistung individuell zu
bestimmen. Bemüht sich der Arbeitnehmer ausreichend und
unterschreitet er dennoch das Normalmaß, hat er lediglich die
Erwartungshaltung des Arbeitgebers nicht erfüllt, nicht jedoch
gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Das komplette Skript zur Folge
finden Sie hier:
https://info-kuendigung.de/personenbedingte-kuendigung/

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