#125 Aus Spaß an der Freud: Liebhaberei im Steuerrecht

#125 Aus Spaß an der Freud: Liebhaberei im Steuerrecht

25 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Arbeit kann bekanntlich auch Vergnügen bereiten. Doch wenn sie zu
viel Spaß macht, dann ist es auch wieder nicht ok. Denn
möglicherweise sagt das Finanzamt, dass es sich vielmehr um
Liebhaberei handelt als um Arbeit. Dann muss man zwar auf Gewinne
keine Steuern zahlen, aber das Finanzamt erkennt auch die Verluste
nicht an. Ein Umstand, der gerne passiert, wenn das Hobby zum Beruf
oder Nebenberuf gemacht wird. Was alles unter Liebhaberei fällt,
wie Unternehmer diesen vermeiden können und was die
Gewinnerzielungsabsicht damit zu tun hat, darüber sprechen wir in
unserer neuen Podcast-Folge.

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