Beschreibung

vor 2 Jahren
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf
bezahlten Erholungsurlaub.“ So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Und
dort geht es um Dauer, Zeitpunkt, Abgeltung, aber auch nicht um
alles. Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie über die gesetzlichen
Bestimmungen hinaus Details regeln. Welche das sind, wie sich die
2019 geänderte Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer auswirkt und was Kommunikation damit zu tun hat,
darüber sprechen wir in der letzten Folge vor der Sommerpause.

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