Brand, Diebstahl, Versicherungsfall - Winterlager aus juristischer Sicht

Brand, Diebstahl, Versicherungsfall - Winterlager aus juristischer Sicht

Welche Versicherung zahlt den Diebstahl von Werkzeug +++ Der Hallennachbar schleift und saut den frisch lackierten Rumpf ein +++ Wer haftet im Brandfall
24 Minuten
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Beschreibung

vor 4 Jahren
Winterlager ist Mist, traurig aufgebockt steht das Boot da. Im
Idealfall: es kann natürlich auch alles noch viel schlimmer kommen,
wenn z.b. die Halle abbrennt, oder jemand unsachgemäß Farbe
versprüht, die sich auch auf deinem Rumpf niederschlägt. Oder wenn
das Winterlager deines Vereins von Dieben heimgesucht wird, und das
gute, teure Werkzeug, das auf deinem Boot gelagert war, auch
verschwunden ist. Dafür haftet die Kasko im Normalfall nicht, denn
der Schwingschleifer und die Bohrmaschine gehören ja schließlich
nicht zum Boot. Auch sehr beliebt: das Boot einfach im Wasser
lassen, machen viele Niederländer schließlich auch so. Aber was
passiert, wenn plötzlich doch ein Kälteeinbruch kommt, und das Boot
allmählich von den Eismassen zusammengeschoben wird. Wer zahlt dann
eigentlich, und welche Versicherung brauche ich für diesen Fall?
Und auch wenn die Saison wieder losgeht, lauern weitere
Stolpersteine, auch beim Wassern kann einiges schief gehen. Das
Winterlager aus juristischer Sicht habe ich mit dem Rechtsanwalt
Ben Tanis, spezialisiert auf Wassersportrecht, besprochen.

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