Bundesfinanzhof kippt Einkommenssteuer für Immobilienerben
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vor 10 Monaten
Bundesfinanzhof kippt Einkommenssteuer für
Immobilienerben.
Bislang galt, wenn du die geerbte Immobilie innerhalb von 10
Jahren verkaufst, fällt Einkommenssteuer an.
Der Bundesfinanzhof hat nun anders entschieden, zugunsten einer
Erbengemeinschaft.
Man bedenke, dass im "schlechtesten" Fall bereits Erbschaftsteuer
gezahlt wurde. Der Freibetrag für Ehegatten oder eingetragene
Lebenspartner beträgt aktuell 500.000 € , für Kinder bzw.
Stiefkinder 400.000 € und für Kinder verstorbener Stiefkinder
ebenfalls 400.000 € .
Du hast Fragen zum Thema? Ich freue mich von dir zu hören.
Viel Spaß beim Anhören. Boris Wienke
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