Wer trägt die Nebenkostennachforderungen bei Tod?
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vor 10 Monaten
Wer trägt die Nebenkostennachforderungen bei
Tod?
Die gesetzliche Erbfolge spielt dabei die entscheidende Rolle.
Grundsätzlich haften Erben und Personen, die in den Mietvertrag
eintreten, gesamtschuldnerisch für Nachforderungen aus der
Nebenkostenabrechnung nach dem Tod eines Mieters. Rückzahlungen
aus der Nebenkostenabrechnung gehen, solange es keine weitere
Mietvertragspartei gibt, an den Erben.
1. Ordnung (§ 1924 BGB): Kinder des Erblassers und
Enkelkinder
2. Ordnung (§ 1925 BGB): Eltern des Erblassers,
Geschwister und Nichten und Neffen; auch geschiedene Elternteile
der verstorbenen Person sind Erben zweiter Ordnung
3. Ordnung (§ 1926 BGB): Großeltern des Erblassers,
Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen
Viel Spaß beim Anhören. Boris Wienke
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